1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 29. November 2017 wird hinsichtlich Ziffern 2 und 3 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Erlach, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Seeland, eingeschrieben