d) Zusammenfassend ergibt sich, dass die geplante Umnutzung des Rathauses in ein Schulhausprovisorium keine baulichen Massnahmen erfordert, die Nutzungsvorschriften nicht berührt werden und keine wesentlichen zusätzlichen Auswirkungen auf Umwelt und Erschliessung zu erwarten sind. Das Regierungsstatthalteramt hat die Baubewilligungspflicht daher zu Recht verneint. 6. Kosten