Hinsichtlich der Bedenken der Beschwerdeführerin zur Erschliessungssituation bzw. Verkehrssicherheit ist festzuhalten, dass keine Zunahme, sondern lediglich eine Verlagerung der Nutzung zu erwarten ist. Daher ist nicht ersichtlich und nicht nachvollziehbar, inwiefern die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet sein sollte.