30 Vgl. Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 12. Januar 2018; Lageplan des Schulraumprovisoriums RA Nr. 120/2017/72 12 die Schülerinnen und Schüler durch die Pausenaufsicht kontrolliert werden.31 Zudem ist nach Schulschluss und insbesondere an den Wochenenden kein (zusätzlicher) Lärm für die Beschwerdeführerin zu erwarten. Hinsichtlich des Lärms sind von der Umnutzung somit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten, die eine Beurteilung in einem Baubewilligungsverfahren nötig machen würden.