Der Lärm der neu vorgesehenen Nutzung als Schulraum geht damit voraussichtlich nicht über das hinaus, was bereits mit der bisherigen Nutzung verbunden ist. Für den Lärm im Aussenbereich ist zu berücksichtigen, dass die Schülerinnen und Schüler auch beim Unterricht in der Burgerstube ihre Pausen auf dem Pausenplatz des Schulhauses «D.________» verbringen werden. Der Pausenplatz wird somit auch während des Provisoriums von der gleichen Anzahl Schülerinnen und Schüler genutzt werden.30