Die verschiedenen Räume im Rathaus, darunter auch die Burgerstube, können bis anhin durch Vereine, Organisationen und Private für Anlässe und Feste gemietet werden. Auch diese Nutzung ist offensichtlich mit Lärm verbunden, der überdies nicht auf die Vor- und Nachmittage von Montag bis Freitag begrenzt ist. Mit der vorgesehenen Nutzung als Schulraum entfällt die Möglichkeit der Vermietung der Burgerstube an Dritte. Der Lärm der neu vorgesehenen Nutzung als Schulraum geht damit voraussichtlich nicht über das hinaus, was bereits mit der bisherigen Nutzung verbunden ist.