Die Vorinstanz vertritt die Ansicht, dass die Umnutzung des Rathauses keine Auswirkungen auf die Umwelt habe. Die Beschwerdegegnerin weist darauf hin, dass die Burgerstube nicht direkt an das Hotel angrenze. Die Schulkinder hätten die Pausen auf dem Pausenplatz des Schulhauses «D.________» zu verbringen. Der Aufenthalt in den Torbogen werde nicht erlaubt sein, was durch die Pausenaufsicht kontrolliert werde. Wegen den in der Basisstufe gleitenden Zeiten werde es "kein Läuten und kein Reinstürmen grosser Kindergruppen" geben. Da die Burgerstube während der RA Nr. 120/2017/72 11