27 Vgl. Stellungnahme der Gemeinde Erlach vom 12. Januar 2018, Lageplan Schulhausprovisorium RA Nr. 120/2017/72 10 100 Schulkindern" sei nicht mehr mit dem Zonenzweck vereinbar und sei offensichtlich geeignet, den historischen Charakter der Zone zu beeinträchtigen. Gemäss Entscheid der Vorinstanz weicht die geplante Nutzung kaum von der bisherigen Nutzung ab. Die Nutzungsvorschriften seien daher nicht tangiert. Die gleiche Ansicht vertritt die Beschwerdegegnerin gemäss ihrer Stellungnahme vom 12. Januar 2018, ausgehend von einem Bedarf im Rathaus für eine Schulklasse bzw. max. 25 Schulkinder.