b) Das Rathaus wie auch das Hotel der Beschwerdeführerin liegen gemäss Baureglement der Einwohnergemeinde Erlach (GBR)26 in der Kernzone 2 (KZ2), das nahe gelegene Schulhaus «D.________» auf Parzelle Erlach Grundbuchblatt Nr. F.________ in der Kernzone 1 (KZ1).27 Gemäss Art. 213 GBR dient die Kernzone (KZ) "der Erhaltung und Pflege des Ortsbildes, der bauhistorischen Substanz und der Sicherung der herkömmlichen Nutzungen". In der KZ sind "Wohnungen, Läden, Werkstätten, Büros, Restaurants, Hotels und weitere Dienstleistungsbetriebe zugelassen" (Abs. 1 GBR). "Betriebe, Bauten und Anlagen, die den Charakter der Zone beeinträchtigen, sind untersagt" (Abs. 2).