Möbilierung dem Bedarf von 25 Schülerinnen und Schülern angepasst werden und allenfalls durch (technische) Hilfsmittel für die Schüler- und Lehrerschaft ergänzt werden. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass – abgesehen vom Austausch des Mobiliars – keine weitreichende Umgestaltung und damit auch keine baulichen Massnahmen für die Unterbringung von einer bis zwei Schulklassen bzw. 25 Schulkindern notwendig sind. Auch die gemäss Begehung mit der GVB geforderte Auflage umfasst keine baulichen Massnahmen, sondern einzig das Anbringen von Drehzylindern bei zwei Türen im Dachgeschoss.