b) Die Beschwerdegegnerin weist darauf hin, dass trotz verschiedener Anfragen der Beschwerdeführerin erst im Herbst 2017 bekannt wurde, wo die Schulraumprovisorien eingerichtet werden (in Räumlichkeiten der G.________ und im Rathaus). Diesbezüglich habe am 22. November 2017 eine Informationsveranstaltung stattgefunden. Bereits vorher, nämlich am 20. Oktober 2017, hätten Vertreter der Gemeinde und der Schule mit der Beschwerdeführerin eine Besprechung über das Schulraumprovisorium abgehalten. Das Regierungsstatthalteramt äussert sich zu dieser Frage nicht.