1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Eine Feststellungsverfügung darüber, ob ein Vorhaben einer Baubewilligung bedarf, kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der BVE angefochten werden.5 Die BVE ist zur Beurteilung der Beschwerde gegen den angefochtenen Entscheid zuständig.