4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragt mit Stellungnahme vom 10. Januar 2018 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei und verweist auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfügung. Die Beschwerdegegnerin weist in ihrer Beschwerdeantwort vom 12. Januar 2018 darauf hin, dass sie verschiedene Varianten für die Unterbringung von Schulklassen gesucht habe. Neben den ehemaligen Räumlichkeiten der G.________ sei auch das Rathaus als Provisorium in Frage gekommen.