"1. Die Ziffern 2 und 3 der Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 29. November 2017 betreffend Baubewilligungspflicht seien aufzuheben und es sei festzustellen, dass die geplante Umnutzung des Rathauses Erlach in ein Schulhausprovisorium der Bewilligungspflicht unterliegt. 2. Eventualiter: Die Ziffern 2 und 3 der Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 29. November 2017 betreffend Baubewilligungspflicht seien aufzuheben und die Angelegenheit sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen, unter Gewährung des rechtlichen Gehörs der Beschwerdeführerin."