_» (Kindergarten) und sieht gemäss ihren ersten Angaben die provisorische Unterbringung von 1 bis 2 Schulklassen im Rathaus vor. Auf Nachfrage der Beschwerdeführerin und Eigentümerin des benachbarten Hotels teilte die Beschwerdegegnerin ihr mit, dass die Abklärungen mit RA Nr. 120/2017/72 2