I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin ist Eigentümerin des Rathauses in der Einwohnergemeinde Erlach (Parzelle Erlach Grundbuchblatt Nr. C.________). Das Grundstück liegt in der Kernzone 2 (KZ2). Sie plant zwischen August 2018 und Juli 2020 die Sanierung der Schulgebäude «D.________ 4» (Primarschule) und «E.________» (Kindergarten) und sieht gemäss ihren ersten Angaben die provisorische Unterbringung von 1 bis 2 Schulklassen im Rathaus vor.