b) Der Cateringbetrieb mit Kühlwagen inklusive Abstellplätze für die Kühlwagen ist baubewilligungspflichtig. Über den Standort bzw. mögliche Ersatzstandorte der Kühlwagen kann nicht ausserhalb eines Baubewilligungsverfahrens entschieden werden. Je nach Standort werden andere Nachbarn und Nachbarinnen durch den Lärm der Kühlaggregate betroffen und müssen Gelegenheit haben, ihre Interessen in einem formellen Verfahren zu wahren. Die bereits vorgeschlagenen Alternativstandorte können deshalb auch im vorliegenden Verfahren nicht geklärt werden.