Vorliegend steht jedoch nicht das Parkieren auf dem Vorplatz als solches im Vordergrund, sondern der Umstand, dass bei den parkierten Kühlwagen die Kühlaggregate strombetrieben weiterlaufen und Lärmimmissionen bei den Nachbarn verursachen. Die Kühlwagen haben im parkierten Zustand somit nicht nur räumliche Auswirkungen, sondern 15 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Änderung des BewD vom 17.3.2010; Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum kantonalen Energiegesetz KEnG vom 15.5.2011 16 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 1a