c) Geringfügige Bauvorhaben sind nach Art. 1b Abs. 1 BauG bewilligungsfrei. Welche Vorhaben darunter fallen, wird in Art. 6 BewD konkretisiert. Ein Kühlwagen wird von der Aufzählung der bewilligungsfreien Vorhaben in Art. 6 BewD nicht explizit erfasst. Die Aufzählung von Art. 6 BewD ist aber nicht abschliessend. Baubewilligungsfrei sind auch alle Vorhaben, die von gleicher oder geringerer Bedeutung sind.