e) Die Berechnung des beco erfolgte gestützt auf die Angaben der Beschwerdegegnerschaft. Demnach laufen die Kühlaggregate der Kühlwagen im Durchschnitt jährlich je 1'530 Stunden. Für die Berechnung der Lärmphase stellte das beco auf das Betriebsjahr des Gesamtbetriebs der Beschwerdegegnerschaft ab, d.h. auf 322 Betriebstage pro Jahr (365 Tage minus sechs Wochen Ferien).9 Dies bedarf einer näheren Betrachtung. Die Kühlwagen werden soweit bekannt nur in Zusammenhang mit dem Cateringangebot genutzt. Zudem ist das Kühlaggregat vor allem in der wärmeren Jahreszeit in Betrieb, d.h. von Frühling bis Spätherbst.