d) Die beiden Kühlwagen werden nahe der nordwestlichen Parzellengrenze abgestellt. Die Distanz zwischen den lärmempfindlichen Räumen der Beschwerdeführenden und den Kühlwagen beträgt rund 60 m. Die Messung des beco erfolgte neben den Kühlwagen und ergab in 4 m Distanz einen Lärmwert von 62.8 dB (A). Abzüglich des Grundgeräuschs der Umgebung resultierten 62.1 dB(A). Nach der Berechnung des beco beträgt der Schallpegel beim Wohnhaus der Beschwerdeführenden nachts 47,6 dB(A), wenn ein Kühlwagen in Betrieb ist, und 50,6 dB(A), wenn beide Kühlwagen in Betrieb sind. Das beco kam zum 5 BGer 1C_204/2015 vom 18. Januar 2016 E. 3.7