Die Beschwerdegegnerschaft erklärt, es treffe zu, dass die Betriebszeiten in den Sommermonaten deutlich höher seien als in den kühleren Monaten, da die meisten Feste im Sommer stattfänden. Im Sommer sei aber auch der Umgebungslärm höher durch die stärkere Nutzung von Terrassen, die Strasse, durch weidende Schafe, die Bahn etc. Die Ablesung des Stundenzählers in den Kühlfahrzeugen, Stand 1. März 2018, habe folgende Betriebsstunden ergeben: ‒ Fahrzeug BE (…), Jg. Juli 2010, total 91 Std., davon 46 Std. mit Motor betrieben, und 45 Std. mit Strom ‒ Fahrzeug BE (…), Jg. März 2011, total 95 Std., davon 23,1 Std. mit Motor und 71,9 Std. mit Strom betrieben