Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit Eingabe vom 22. Januar 2018, die Beschwerde sei abzuweisen und die Verfügung zu bestätigen. Sie teilt mit, es wäre möglich, ein Fahrzeug während der Kühlung an den strassenseitigen Eingangsbereich zu verschieben. Die Gemeinde äusserte sich mit Beschwerdeantwort vom 24. Januar 2018, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Sie bringt vor, in der Verfügung sei klar vorgeschrieben, dass die Anlagebetreiber entweder nachts nur einen Kühlwagen in Betrieb nehmen oder beide Kühlwagen an einem anderen Standort platzieren müssten.