4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten sowie eine Stellungnahme des beco ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das beco erklärte mit Stellungnahme vom 10. Januar 2018, die vorgeschlagenen Massnahmen seien nicht abschliessend. Nach dem Vorsorgeprinzip müsse geprüft werden, ob die Lärmemissionen noch weiter gesenkt werden könnten. Das Verschieben von beiden Kühlwagen an einen anderen Standort wäre eine wirkungsvolle Lärmschutzmassnahme. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und