3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 21. Dezember 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie rügen, die angeordneten Massnahmen seien unklar, zu wenig verbindlich und ungenügend. Sie schlagen eine Verschiebung beider Kühlwagen hinter das Gebäude Nr. 39 Richtung Bahnlinie vor.