2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 29. November 2017 forderte die Gemeinde Jegenstorf die Beschwerdegegnerschaft auf, die Lärmschutzmassnahmen des beco ab sofort und dauernd umzusetzen. Es seien dies: Während der akustischen Nachtzeit nur einen Kühlwagen in Betrieb zu nehmen oder beide Kühlwagen während der akustischen Nachtzeit an einem anderen Standort zu platzieren.