Das beco kam in seiner Beurteilung zu folgendem Ergebnis: Wenn nur ein Kühlwagen in Betrieb sei, betrage der Schallpegel am Immissionsort nachts 47,6 dB(A), wenn beide Kühlwagen betrieben würden, betrage der Schallpegel 50,6 dB(A). Der Planungswert von 50 dB(A) nachts werde somit überschritten, wenn beide Kühlwagen in Betrieb seien. Das beco empfahl, während der akustischen Nachtzeit nur einen Kühlwagen in Betrieb zu nehmen oder die beiden Kühlwagen nachts an einem anderen Standort zu platzieren.