1. Im Juli 2017 wandten sich die Beschwerdeführenden erstmals an die Gemeinde und beschwerten sich über den Lärm der zwei Kühlwagen des E.________ der Beschwerdegegnerschaft auf der Parzelle Jegenstorf Gbbl. Nr. F.________. Am 9. September 2017 reichten sie bei der Gemeinde baupolizeiliche Anzeige ein. Die Parzelle RA Nr. 120/2017/71 2 Nr. F.________ liegt in der Arbeitszone II. Die Parzelle der Beschwerdeführenden liegt in der Mischzone 2-geschossig (M2). Sowohl in der Mischzone 2-geschossig als auch in der Arbeitszone II gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III.