betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 20. November 2017 (bew 254/2017; Montagehalle) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin ist Mieterin einer Montagehalle auf der Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. D.________. Eigentümerin des Grundstücks ist die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte. Die Parzelle befindet sich im Perimeter der Überbauungsordnung RA Nr. 120/2017/70 2