Zur Strasse hin bleibt eine 7 Meter breite Einfahrt offen. Die Platzverhältnisse nach Anbringen des Radabweisers erlauben das Manövrieren mit einem Kleintransporter bis 3.5 t in der Weise, dass unter Berücksichtigung der entsprechenden Schleppkurven sowohl die Ein- als auch die Ausfahrt in Vorwärtsrichtung möglich sind. Damit sind Zu- und Wegfahrt für bewilligte Nutzungen 14 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 116 N. 12 f. 15 Vorakten, pag. 5 Rückseite RA Nr. 120/2017/68 9