Materiellrechtliche Einwendungen gegen die Sachverfügung können demnach nicht vorgebracht werden, es sei denn, diese hätten die Nichtigkeit der Sachverfügung zur Folge. 2. Rechtskräftige Sachverfügung a) Bei der angefochtenen Verfügung handelt es sich um eine Vollstreckungsverfügung (Art. 116 VRPG). Als solche dient sie der Durchsetzung der ihr zugrunde liegenden Sachverfügung. Die Vollstreckung setzt voraus, dass die mit ihr durchgesetzte Sachverfügung (bzw. der entsprechende Beschwerdeentscheid oder das Urteil) 9 Beschwerdebeilagen 4 und 5 10 Vorakten, pag. 1