Massnahmen noch zu Dienstleistungszwecken nutzten (angefochtene Verfügung, Ziff. III./2.). 2. Gegen die Verfügung vom 9. November 2017 reichten die Beschwerdeführerinnen am 14. Dezember 2017 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen deren Aufhebung sowie die Feststellung, dass auf der Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. E.________ keine Wiederherstellungsmassnahmen vollzogen werden können. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Lyss beantragt mit 4 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und