einen Radabweiser erstellen lassen. Die voraussichtlichen Kosten zu Lasten der Beschwerdeführerin 2 bezifferte sie auf Fr. 5'000.–. Die Beschwerdeführerinnen 1 und 2 hätten für die Zugänglichkeit des Grundstücks für diese Massnahmen zu sorgen. Es stehe ihnen frei, bis 29. Januar 2018 selber die Markierungen von Parkfeldern sowie den Text "reserviert" zu entfernen und eine Markierung "Parkieren verboten, Anlieferung gestattet" vorzunehmen und bis spätestens 26. Februar 2018 den von der Gemeinde projektierten Radabweiser unter Aufsicht der Gemeinde zu erstellen (angefochtene Verfügung, Ziff. III./1.).