Bürogebäude. Am 1. September 2010 überwies sie die Akten dem Regierungsstatthalteramt Seeland zum Entscheid über die Baubewilligungspflicht der Büronutzung. Das Regierungsstatthalteramt stellte mit Verfügung vom 17. Mai 2011 fest, dass die Umnutzung des Lagerhauses in ein Bürogebäude bewilligungspflichtig sei. Auf Beschwerde hin bestätigte die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) diesen Entscheid.