Nachdem die Beschwerdeführerin 1 am Rückzug des Baugesuchs festhielt, hob die Gemeinde Lyss mit Verfügung vom 13. November 2009 die Baubewilligung auf und schrieb das Verfahren von ihrem Geschäftsverzeichnis ab. Gleichzeitig eröffnete sie ein baupolizeiliches Verfahren gegen die Beschwerdeführerinnen betreffend die Nutzung des Lagergebäudes als RA Nr. 120/2017/68 2