1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als Ziffer 3.4 der Verfügung der Gemeinde Riggisberg vom 13. November 2017 folgendermassen angepasst wird: «3.4. [Absatz 1 unverändert] Auf einem Plan ist nachzuweisen und zu begründen, wofür welche Materialien vorgesehen sind. Zudem ist in einem Konzept aufzuzeigen, innert welcher Frist das nicht für die Rekultivierung benötigte Material entfernt werden kann. Der Plan und das Konzept sind der Baukommission innert 30 Tagen nach Eintritt Rechtskraft dieser Verfügung einzureichen.»