Dispositiv und Begründung widersprüchlich. Während in der Begründung "Mulden" genannt würden, seien gemäss Dispositiv "Fahrzeuge und Gerätschaften" wegzuräumen. Tatsächlich würden dort zeitweise vereinzelt Mulden oder Container stehen. Weshalb das zeitweise Abstellen von Fahrzeugen oder Gerätschaften nicht erlaubt sein solle, werde nicht näher begründet. Es handle sich dabei weder um Bauten oder Anlagen noch um Fahrnisbauten, die länger als drei Monate pro Jahr abgestellt würden, so dass gar keine Baubewilligungspflicht bestehe. Ebenso wenig bestehe die Gefahr einer Umweltverschmutzung.