Im französischen Text steht " garder dans des locaux couverts". Sowohl nach dem deutschen als auch nach dem französischen Wortlaut ist mit dem Begriff "Raum" oder "local" somit ein umschlossener Teil eines Gebäudes gemeint. Ein blosses Vordach bzw. der Raum unterhalb eines Balkons genügt ebenso wenig wie das Abdecken mit einer Plastikplane oder dergleichen.67 Es trifft zwar zu, dass sich die in Absatz 2 der Erwägung 2.8 enthaltene Feststellung, im Bereich des Gebäudes X.________weg 16b würden mit Plastik überdeckte Fahrzeugteile gelagert, nicht dem Augenscheinprotokoll entnehmen lässt.