Fr. 70'000.00 erhältlich. Eine solche Investition sei angesichts der Grösse des Betriebs sowie mit Blick auf die bedeutenden aktuellen und künftigen Materialabbau- und Verarbeitungstätigkeiten ohne Weiteres tragbar. Zudem könnte die Beschwerdeführerin prüfen, ob sie die Anlage nicht gemeinsam mit dem Nachbarn AQ.Herrn________ erstellen wolle. Bei diesem bestehe die gleiche Handlungspflicht.