Obwohl sich hinreichende Unterlagen in den Akten befinden dürften, würden sie fünf Fotoaufnahmen jüngeren Datums einreichen, aus denen ersichtlich werde, dass die Verunreinigungen mitunter sehr beträchtlich seien und dass daraus erheblicher Strassenstaub entstehe. Die Nassreinigung werde so ausgeführt, dass der Strassenschmutz und das belastete Material mit dem Schwemmwasser über die Schulter in das angrenzende Weideland und schliesslich in das öffentliche Gewässer gelange. Der Handlungsbedarf sei auch in dieser Hinsicht ausgewiesen.