würden sich verschiedene Container, Materiallager und Fahrzeuge befinden. Es bestehe der begründete Verdacht, dass nicht alle diese Einrichtungen effektiv für die Rekultivierung benötigt würden. Es sei an der Beschwerdeführerin darzulegen, was sie genau für die Rekultivierung benötige. Verlangt werde lediglich, dass ein Plan mit einer Begründung eingereicht werde, was für die Rekultivierung benötigt werde.