Das bedeutet bei durchschnittlichen örtlichen Gegebenheiten, dass das Mittelmass der Umgebung nicht gestört werden darf und sich eine neue Baute oder Anlage an den qualitativ hochwertigeren Bauten und Anlagen der Umgebung zu orientieren hat.46 Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Vorinstanz bei der Anwendung ihrer Ästhetikvorschriften ein besonderer Ermessensspielraum zusteht, der im Rechtsmittelverfahren zu beachten ist.