e) Eine Widerherstellungsverfügung ist eine Dauerverfügung. Wird der Zustand nach erfolgter Wiederherstellung rückgängig gemacht, bedarf es bei unveränderter Sach- und Rechtslage keiner neuen Wiederherstellungsverfügung.39 Im vorliegenden Fall hat die Rechtslage insoweit geändert, als im Rahmen einer Zonenplanänderung vom 24. Juni 2010 die Gewerbezone "Materiallager H.________" geschaffen und das Baureglement (aGBR40) mit einem speziellen Artikel dazu ergänzt (Art. 35b aGBR) wurde. Dabei wurde unter anderem der in der Abbau- und Ablagerungszone gelegene Teil der Parzelle Nr. AG.________ der neu geschaffenen Gewerbezone "Materiallager H.________"