Dies zeigen etwa die öffentlich zugänglichen Luftbilder des Bundesamts für Landestopographie aus den Jahren 1969.35 In diesem Umfang gilt das Kieslager auf dem Betriebsareal als von der Besitzstandsgarantie gedeckt und damit als rechtmässig. Jede nach dem 1. Januar 1971 vorgenommene, wesentliche Erweiterung des Kieslagers war demgegenüber baubewilligungspflichtig. Eine Baubewilligung war jedenfalls für die massive Zunahme des Kieslagers erforderlich, wie sie auf den Luftbildern von 2004 und 2008 erkennbar ist,36 und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um ortsfremdes Material handelt oder nicht.