Es ist Sache der Bauherrschaft, diese Vermutung zu zerstören. Die Beweislast für das Vorhandensein einer Baubewilligung liegt somit bei ihr.33 4. Abbau Kieslager und Verbot der Zufuhr von ortsfremdem Material a) Gemäss Ziff. 3.1 der angefochtenen Verfügung hat die Beschwerdeführerin das Kieslager innert drei Monaten seit Rechtskraft der Verfügung auf die in östlicher Richtung verlaufende Geländelinie (M.________weg) abzutragen. Zudem wird ihr mit Ziffer 3.2 ab Rechtskraft der Wiederherstellungsverfügung die Zufuhr von ortsfremdem Material untersagt, bis das Materiallager auf ein Volumen von 40'000 m3 abgebaut ist.