Die Besitzstandsgarantie erstreckt sich auch auf die Fortsetzung der tatsächlich ohne grösseren Unterbruch ausgeübten Nutzung einer Baute oder Anlage im bisherigen Umfang, wenn sie durch eine Rechtsänderung widerrechtlich geworden ist. Die Besitzstandsgarantie schützt nicht die Nutzung als solche, sondern nur die ursprüngliche Investition, die im Vertrauen auf die damalige Situation getätigt wurde. Sie kann somit nicht angerufen werden zum Schutz von Einrichtungen, die nicht fest mit dem Boden verbunden