4. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 14. Dezember 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragte, die Ziffern 3.1, 3.2 sowie 3.4 - 3.7 der Baupolizeiverfügung seien aufzuheben. Eventuell seien die Ziffern 3.1, 3.2 sowie 3.4 - 3.7 aufzuheben und die Fristen gemäss Ziffern 3.4, 3.6 und 3.7 seien angemessen festzusetzen.