sowie die Fahrzeuge und Gerätschaften auf dem Grundstück Nr. R.________ zu entfernen (Ziff. 3.7). Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die RA Nr. 120/2017/67 6 Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Die Beschwerdeführerin verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs.