Mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 ersuchte die Beschwerdegegnerschaft die Gemeinde, im Baupolizeiverfahren gegen die Beschwerdeführerin die erforderliche Verfügung rasch zu erlassen. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 13. November 2017 forderte die Gemeinde Riggisberg die Beschwerdeführerin unter anderem auf, das Kieslager innert drei Monaten auf die in östlicher Richtung verlaufende Geländelinie (M.________weg) abzutragen (Ziff. 3.1). Sie untersagte die Zufuhr von ortsfremdem Material solange, bis das Materiallager auf ein Volumen von 40'000 m3 abgebaut sei (Ziff.