Das korrigierte Protokoll wurde den Beteiligten am 21. Juli 2017 zugestellt. Am 20. Juli 2017 erteilte das AWA der Beschwerdeführerin eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung für die Entgegennahme und Behandlung von mineralischen Bauabfällen, die bis 30. April 2022 gültig ist. Mit Verfügung vom 31. Juli 2017 informierte die Gemeinde unter anderem die Beschwerdegegnerschaft über die Betriebsbewilligung. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 ersuchte die Beschwerdegegnerschaft die Gemeinde, im Baupolizeiverfahren gegen die Beschwerdeführerin die erforderliche Verfügung rasch zu erlassen.